Telefon

Zurück

Krankheitsfall

Versäumt ein Schüler eine Stunde (z.B. durch Krankheit), besteht kein Anspruch auf Nachholung bzw. Erstattung.

Wenn es der Lehrkraft möglich ist und die Unterrichtsabsage 24 Stunden vor der eigentlichen Unterrichtssitzung bekannt gegeben wurde, kann diese nachgeholt werden.

Bei Verhinderung der Lehrkraft werden die ausgefallenen Stunden nachgeholt.
Krankheitsbedingtes, einmaliges Fehlen der Lehrkraft pro Semester muss nicht nachgeholt werden.

Im Falle einer längeren Abwesenheit der Lehrkraft, wird diese vertreten.

Translate »