Bindungsfrist
Was bedeutet die Bindungsfrist und wie kann ich kündigen?
Die Bindungsfrist ist der Zeitraum nach dem Probemonat, in dem eine reguläre Kündigung nicht möglich ist. Die Dauer dieser Frist wird bei der Anmeldung individuell vereinbart.
Nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Unterricht jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ende der Bindungsfrist gekündigt werden. Danach gilt die reguläre Kündigungsregel: Eine Abmeldung ist nur zum Semesterende (31. August oder 28./29. Februar) möglich und muss einen Monat vorher postalisch oder per Mail in der Geschäftsstelle eingehen.