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Gut vorbereitet, fast im Ziel.

Vorbereitungskurs für die theoretische Aufnahmeprüfung der Popakademie BW
Aufnahmeprüfung an der Popakademie

Inhalte

Akkorde in Grundstellung aufschreiben (Dur, Moll, dim, aug, Vierklänge)
Gehörbildung:
Diatonisches Hören
Melodiediktat
Drei- und Vierklänge in Grundstellung hören und bestimmen
Stufenhören viertaktiger Akk.folgen und Analyse
Rhythmusdiktat in Achteln
Songanalyse anhand eines Playbacks (Strophe, Refrain, Bridge bestimmen)
Erklärung musikalischer Begriffe, z.B. was bedeutet unisono, binär, crescendo… ?

Das Lernziel

Die Teilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, sich einen Gesamtüberblick der Anforderungen für die theoretische Aufnahmeprüfung der Popakademie BW zu verschaffen. Dabei sind die Kursinhalte eng mit den tatsächlichen Prüfungsaufgaben verbunden und werden in vielen Übungen erörtert und behandelt.
Wir machen euch fit und nehmen euch eure Prüfungsängste!

Buchempfehlungen:

1) Mike Schönmehl „Jazz und Pop Musiklehre“
2) Frank Haunschild „Die neue Harmonielehre“
3) Frank Sikora „Die neue Jazz Harmonielehre“

Popkulturelle Themen:

P.Kemper, Th. Langhoff, U. Sonnenschein „Alles so schön bunt hier“

Weitere Infos und Beratung unter 0621-4300337

Wann: 2 mal samstags, Theorie von 10.00-12.00, Gehörbildung von 13.00-15.00
Wo: TonARTe, R4, 5-7, Seminarraum
Teilnehmerzahl: 5 – 10 Personen
Preis/ Pers: 139,- Euro

 

Bewerbung Popmusikdesign

Bewerbungsschluss: 30. April

Die Bewerbungsphase für einen Studienstart zum Wintersemester beginnt im Januar eines jeden Jahres. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 30. April.

Im Studiengang Popmusikdesign stehen jedes Jahr ca. 30 neue Studienplätze zur Verfügung. Studienbeginn ist immer zum Wintersemester.

Wer sich um eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (immer im Juni eines Jahres) bewerben möchte, muss bis zum 30. April eines Jahres folgende Unterlagen einreichen:

  • Komplett ausgefüllter Zulassungsantrag PMD 2019
  • Nachweis der allgemeinen, fachgebundenen oder Fachhochschulreife, die zum Studium an staatlichen Kunst- und Musikhochschulen im Land Baden-Württemberg berechtigt oder ein Hinweis, dass eine Zulassung im Wege einer Zusatzprüfung von Bewerbern ohne Hochschulreife (Zulassungsordnung §10) angestrebt wird.
  • USB-Stick mit den entsprechenden Produktionen (CD, DVD,Blu-rays und Disketten können nicht angenommen werden!) – jeweils drei Songs, Instrumentalisten davon ein Solo, Produzenten drei selbst produzierte Songs; bei den Schwerpunkten Singer/Songwriter/in und Instrumentalmusiker/in muss mind. einer der Titel zusätzlich als Live-Video (solo oder mit Band, maximal 200 MB) eingereicht werden.
  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies ist bei deutschen Staatsbürgern mit deutschem Bildungsabschluss, Bildungsinländern oder bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung einer Einrichtung im Ausland mit deutscher Unterrichtssprache gegeben. Sonst ist ein Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens des Europarats oder vergleichbar (z.B. DSH-Prüfung Stufe 2) erforderlich.
  • Für ausländische Bewerber:
    Die Aufenthaltsgenehmigung ist spätestens beim Studienbeginn vorzulegen.
    Ausländische Studienbewerber, die ein ausländisches Abiturzeugnis besitzen, müssen ihrem Zeugnis eine Bescheinigung beifügen, dass dieses Zeugnis dem deutschen Abitur gleichwertig ist (über einen Antrag zur Zeugnisanerkennung für ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur, Kontakt: Herr Rummel, Studentensekretariat der Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart, Am Weißenhof 1, 70191 Stuttgart, Tel.: 0711/2 84 40-106) oder ein Hinweis, dass eine Zulassung im Wege einer Zusatzprüfung von Bewerbern ohne Hochschulreife (Zulassungsordnung §10) angestrebt wird. (Informationen hierzu erhalten Sie über die Popakademie).
  • ACHTUNG: Für deutsche Staatsbürger mit ausländischem Schulabschluss ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig! (Kontakt: Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7 Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Postfach 103642, 70031 Stuttgart, Tel.: 0711/9 04 40-700). Informationen hierzu erhalten Sie über die Popakademie.
  • Bewerber für Gesang müssen zur Aufnahmeprüfung ein phoniatrisches Gutachten mitbringen!

Informationen zur Aufnahmeprüfung gibt’s in den FAQ PMD, auf den jeweiligen Department-Seiten und im Podcast.

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