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Weil Bildung jedem zuteil ist.

Musikliebe für jedermann, denn

Musik muss nicht teuer sein – Bildung und Teilhabe

Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die monatliche Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), der Wohngeldbehörde (Wohngeld), der Familienkasse (Kinderzuschlag) oder des Fachbereichs Arbeit und Soziales (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen.
Berechtigt ist man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind vom Anspruch auf Bildung und Teilhabe ausgeschlossen.

Das bedeutet, dass Sie einen Anteil des Monatsbeitrages in Höhe von 15,- € erstattet bekommen.
So haben Sie auch mit wenig Geld die Möglichkeit, sich selbst und Ihren Kindern den Traum vom Musizieren zu erfüllen.

Sie erhalten bei uns in der Musikschule TonARTe die entsprechenden Formulare.

 

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