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Kündigung

Sie möchten das Semester nicht verlängern? Immer bis zu einen Monat vor Ablauf des laufenden Semesters (Sommersemester 1.April bis 30. September, Wintersemester 1.Oktober bis 31. März) kann nach Einhaltung der Bindungsfrist (Halbjahres-/Jahrestarif)  schriftlich für das nächste Semester gekündigt werden. Der Probemonat kann sogar bis zum letzten Tage des Probemonats ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Sagen Sie uns aber trotzdem, was Ihnen nicht gefallen hat…

Der Blockunterricht läuft automatisch nach Erfüllung, spätestens aber nach 14 Wochen ab und muss daher nicht gekündigt werden.

Kündigungen gehen bitte an:

TonARTe Musikschule

R4, 5-7

68161 Mannheim

Wir bestätigen innerhalb der nächsten Arbeitstage Ihren Kündigungswunsch.
Selbstverständlich können Sie auch gerne das pdf-Formular (pdf-Button) ausdrucken und uns zukommen lassen.

Kommen Sie gerne wieder!

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